Kurz gesagt: Das Sammeln von Regenwasser ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber bestimmte Nutzungen und Anlagen können genehmigungspflichtig oder streng reguliert sein.
1. Wenn große Zisternen ohne Genehmigung betrieben werden
- Zisternen bis etwa 50 m³ sind meist genehmigungsfrei, können aber anzeigepflichtig sein.
- Über 50 m³ ist in vielen Bundesländern eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Grund: Große Speicher beeinflussen den Wasserhaushalt und können bei falschem Einbau Hygieneprobleme verursachen.
2. Wenn Regenwasser in die Trinkwasserinstallation gelangen könnte
- Jegliche Verbindung zwischen Regenwasser- und Trinkwasserleitungen ist strikt verboten.
- Hintergrund: Verunreinigungen können ins Trinkwassernetz gelangen.
- Maßgeblich ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
3. Wenn der Überlauf einer Zisterne in die Kanalisation führt - ohne Anmeldung
- Viele Kommunen erheben eine Niederschlagswassergebühr, sobald Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
- Wer eine Zisterne mit Kanalanschluss nicht anmeldet, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit.
- Es drohen Nachzahlungen über mehrere Jahre.
4. Wenn kommunale Satzungen besondere Auflagen vorschreiben
- Wasserrecht ist teilweise kommunale Sache, daher unterscheiden sich die Regeln je nach Gemeinde.
- Mögliche Vorgaben:
- Meldepflicht für Zisternen
- Vorgaben zur Versickerung
- Einschränkungen bei der Nutzung im Haushalt
- Ein Blick in die örtliche Satzung lohnt sich immer.
5. Wenn Regenwasser im Haushalt falsch genutzt wird
- Erlaubt: Nutzung für Toilettenspülung, Waschmaschine, Reinigung - mit getrennten Leitungen und Fachinstallation.
- Verboten: Nutzung als Trinkwasser oder für die Zubereitung von Speisen.
6. Wenn die Versickerung nicht den Regeln entspricht
- Manche Kommunen verlangen Genehmigungen oder Gebühren für die Versickerung von Regenwasser.
- Grundlage ist oft die Niederschlagsgebühr, die sich nach der versiegelten Fläche richtet.
Übersicht: Wann es kritisch wird
| Situation | Risiko / Verbot | Grund |
|---|---|---|
| Große Zisterne > 50 m³ | Genehmigungspflicht | Eingriff in den Wasserhaushalt |
| Verbindung zu Trinkwasserleitungen | Strikt verboten | Gesundheitsgefahr, Trinkwasserverordnung |
| Überlauf in Kanalisation ohne Anmeldung | Ordnungswidrigkeit, Nachzahlungen | Niederschlagswassergebühr |
| Nutzung als Trinkwasser | Verboten | Hygiene, Trinkwasserverordnung |
| Nichtbeachtung kommunaler Satzungen | Bußgelder möglich | Lokale Wasserrechtsvorgaben |
Fazit
Regenwasser zu sammeln ist ausdrücklich erlaubt und ökologisch sinnvoll, vor allem für die Gartenbewässerung. Kritisch wird es bei großen Anlagen ohne Genehmigung, bei fehlerhaften Leitungsanschlüssen und wenn kommunale Vorgaben ignoriert werden.