SK-REG BLOG

Dieser Block befindet sich derzeit im Aufbau und wird
ständig erweitert. Daher bitten wir um Verständnis, falls noch
nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen.
Dieses Projekt sehe ich als Terapie, um nicht zu vergessen
Details

Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, sammelt bei Verstößen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regeln zu Punkten, Alkohol und typischen Straftaten – und ab wann der Führerschein wirklich weg ist.

Das Punktesystem in Flensburg

Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg werden bestimmte Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte gibt es. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

  • 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeit (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Fahrverbot)
  • 2 Punkte: Besonders schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder bestimmte Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Wichtig: Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist und ggf. nach weiteren Auflagen (z. B. MPU) möglich.

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und Folgen

Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Gründen für Fahrverbote und Führerscheinentzug. Entscheidend sind der Promillewert und das Verhalten im Straßenverkehr.

0,0 Promille: Fahranfänger und bestimmte Berufsgruppen

  • Wer ist betroffen? Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer bis 21 Jahre, außerdem u. a. Bus- und Taxifahrer.
  • Folgen bei Verstoß: Bußgeld, 1 Punkt, Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar (bei Fahranfängern).

Ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit

Ab etwa 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder der Verkehr konkret gefährdet wird (z. B. Schlangenlinien, Unfall).

  • Mögliche Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Neuerteilung.

Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot

Wer mit mindestens 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen erwischt wird, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.

  • 1. Verstoß: Hohes Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: Höheres Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: Noch höheres Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Der Führerschein ist hier vorübergehend weg (Fahrverbot), die Fahrerlaubnis als solche bleibt aber bestehen.

Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)

Ab 1,1 Promille gilt man beim Führen eines Kraftfahrzeugs als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat.

  • Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist: In der Regel mindestens 6 Monate, in schweren Fällen mehrere Jahre

Hier ist der Führerschein nicht nur „abzugeben“, sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf der Sperrfrist und ggf. nach MPU möglich.

Ab 1,6 Promille: MPU fast sicher

Ab etwa 1,6 Promille wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – teilweise auch, wenn man „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs war. Ohne positives MPU-Gutachten wird die Fahrerlaubnis meist nicht wieder erteilt.

Typische Straftaten im Straßenverkehr

Nicht nur Alkohol kann zum Führerscheinentzug führen. Auch andere Straftaten im Straßenverkehr haben oft harte Konsequenzen.

  • Gefährdung des Straßenverkehrs: z. B. grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, riskante Überholmanöver
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht): Besonders bei Personenschäden oder hohem Sachschaden
  • Illegale Straßenrennen: Teilnahme oder Ausrichten eines Rennens auf öffentlichen Straßen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat, die ebenfalls zu weiteren Sperrfristen führen kann

Bei solchen Delikten drohen regelmäßig Geld- oder Freiheitsstrafen, 2–3 Punkte und häufig der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – der Unterschied

  • Fahrverbot: Der Führerschein wird für eine bestimmte Zeit (meist 1–3 Monate) bei der Behörde hinterlegt. Nach Ablauf der Frist erhält man ihn automatisch zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
  • Führerscheinentzug: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Man ist nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, häufig mit MPU oder weiteren Auflagen.

Ab wann ist der Führerschein wirklich weg?

Zusammengefasst ist der Führerschein in folgenden typischen Konstellationen „richtig“ weg (Entzug der Fahrerlaubnis):

  • Absolut fahruntüchtig: Ab 1,1 Promille am Steuer eines Kfz
  • Relative Fahruntüchtigkeit: Ab ca. 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall
  • Schwere Straftaten: z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, illegale Rennen
  • Punkteobergrenze: Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister

Fazit: Lieber keinen Führerschein riskieren

Die Kombination aus Punkten, Alkohol und Straftaten kann sehr schnell dazu führen, dass der Führerschein für lange Zeit weg ist. Schon ein „Fehler“ nach einer Feier oder ein riskantes Manöver kann gravierende Folgen haben – finanziell, beruflich und persönlich.

Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich strikt an die Verkehrsregeln, lässt das Auto nach Alkoholkonsum stehen und vermeidet jede Form von riskantem Verhalten im Straßenverkehr. So bleibt der Führerschein – und vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – erhalten.

Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.