Wenn der Staat Beweise aufspielt: Neuer Verfassungsschutz Entwurf sorgt für massive Kritik
„Ich habe gestern etwas gelesen und danach mein Handy direkt angeschaut wie einen ungewaschenen Fremden“ mit diesem Gefühl beschreibt ein Kommentator seine Reaktion auf einen neuen Gesetzesentwurf von Alexander Dobrindt (CSU). Der Entwurf sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig nicht nur mitlesen oder mitschneiden darf, sondern aktiv Daten auf Geräte von Bürgerinnen und Bürgern aufspielen kann. Kein Witz, sondern Gesetzesplanung.
Was steht im Entwurf?
Im Entwurf ist von der „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ sowie von „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ die Rede. Damit würde der Verfassungsschutz ausdrücklich ermächtigt, Inhalte auf privaten Geräten zu verändern oder neue Inhalte zu platzieren. Es geht also nicht nur um das heimliche Mitlesen, sondern um das aktive Manipulieren von Datenbeständen.
Die zentrale Frage, die sich daraus ergibt: Was passiert, wenn Ermittler bei einer Durchsuchung Dateien auf einem Rechner finden, die die betroffene Person noch nie gesehen hat? Der naheliegende Satz „Das war ich nicht, das war der Staat“ klingt wortgleich wie die Schutzbehauptung jedes Schuldigen. Die Beweislast verschiebt sich und mit ihr das Vertrauen in die Integrität von digitalen Spuren.
Keine Auskunft, keine Kontrolle?
Besonders brisant: Der Auskunftsanspruch für Maßnahmen der Dienste soll im selben Entwurf gestrichen werden. Bürgerinnen und Bürger hätten damit keinen Anspruch mehr darauf zu erfahren, ob der Verfassungsschutz auf ihren Geräten aktiv war. Die Frage „Waren Sie auf meinem Computer?“ bliebe unbeantwortet nicht nur praktisch, sondern rechtlich.
Gleichzeitig soll die bisherige G 10 Kommission, die solche Eingriffe genehmigen musste, wegfallen. Die Süddeutsche Zeitung spricht von „kaum einer rechtsstaatlichen Kontrolle, nicht mal im Nachhinein“. Eine richterliche Erlaubnis wäre demnach weder vor noch nach einem Eingriff nötig. Es entstünde eine Behörde, die legal Beweise auf Geräte aufspielen darf, ohne dass Betroffene davon erfahren oder sich dagegen wehren können.
Bisher galt: Man ist unschuldig, bis einem etwas nachgewiesen wird. Künftig könnte man schuldig erscheinen, weil jemand anders heimlich Beweise platziert.
Jugendliche als Spitzel: Paragraf 18
Ein weiterer Punkt des Entwurfs sorgt für Kopfschütteln: Paragraf 18 sieht vor, dass Sechzehnjährige als Spitzel angeworben werden dürfen. Dieselben politischen Akteure, die diskutieren, ob Jugendliche in diesem Alter reif genug für Social Media sind, halten sie offenbar für reif genug, um für den Geheimdienst zu arbeiten.
Die Frage drängt sich auf: Gegen wen soll ein Sechzehnjähriger überhaupt spitzeln? Er kennt im Alltag vor allem Mitschüler, Lehrer und Eltern. Wer hier gemeint sein könnte, lässt sich leicht ausrechnen. Das Bild, das entsteht: Eltern diskutieren zu Hause über Bildschirmzeiten, während gleichzeitig darüber beraten wird, wie man ihre Kinder als Informanten gewinnen kann.
Begründung mit Russland Wirkung im Wohnzimmer
Politisch wird der Entwurf mit der Bedrohung aus Russland begründet. Die Gefahr komme wie so oft angeblich aus Moskau. Die Befugnisse wirken jedoch im Wohnzimmer der Bürgerinnen und Bürger. Kritiker warnen, dass hier ein Werkzeug geschaffen wird, das nicht nur für die aktuelle Regierung gilt, sondern für jede zukünftige unabhängig davon, wie sie politisch ausgerichtet ist.
Besonders brisant ist der Zeitplan: Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Viele Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass es kommt. Und sie erinnern an jene, die sagen: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ Die Gegenfrage lautet: Wie will jemand beweisen, dass eine Datei nicht von ihm stammt, wenn der Staat sie legal aufspielen darf?
Ein Staat, der Beweise erfinden darf und niemandem Rechenschaft schuldet, stellt das Prinzip der rechtsstaatlichen Kontrolle auf den Kopf. Die Frage bleibt: Wenn das „Verfassungsschutz“ sein soll wer schützt dann die Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch dieser Befugnisse?