SK-REG BLOG

Dieser Block befindet sich derzeit im Aufbau und wird
ständig erweitert. Daher bitten wir um Verständnis, falls noch
nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen.
Dieses Projekt sehe ich als Terapie, um nicht zu vergessen
Details
INNENPOLITIK · WAFFENRECHT

OVG-Urteil: Staat entzieht ersten AfD‑Jägern die Waffen

Magdeburg, September 2026 · Recht & Ordnung

1.5×

In Sachsen-Anhalt sorgt ein bundesweit einmaliger Vorgang für Aufsehen: Jägern und Sportschützen, die Mitglied der AfD sind, können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren. Behörden berufen sich auf die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ und sehen dadurch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit als nicht mehr gegeben.

Ein bundesweit einmaliger Vorgang

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass der Staat Waffenbesitz bereits im Vorfeld einschränken darf, wenn eine „extreme Gefahr“ für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen werden kann. Konkret betrifft dies Jäger und Sportschützen, die Mitglied der AfD sind. Die Partei wurde in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was nach §5 des Waffengesetzes zur Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit herangezogen wird.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden bereits 17 Jägern die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein entzogen. Weitere 122 Fälle befinden sich in Prüfung oder im Widerspruchsverfahren. Die Behörden nutzen dafür sowohl Informationen des Verfassungsschutzes als auch öffentlich zugängliche Quellen.

Behörden sehen „Gefahr für den Rechtsstaat“

Innenministerin Tamara Cieschang (CDU) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Der Waffenbesitz von Extremisten stelle eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und für jeden einzelnen Bürger dar. Die Entscheidung des OVG sei daher ein notwendiger Schritt, um Risiken frühzeitig zu minimieren.

In Sachsen-Anhalt gibt es rund 13.000 Jagdscheininhaber und etwa 20.000 Mitglieder in Schützenvereinen. Nach dem Urteil müssten nun alle überprüft werden, die Mitglied der AfD sind oder die Partei aktiv unterstützen.

Fall Marcel Priess: „Meine demokratische Zuverlässigkeit wird infrage gestellt“

Symbolbild Waffenrecht

Besonders im Fokus steht der Fall von Marcel Priess, Dachdeckermeister und Jäger aus Salzertal. Priess, seit fünfzehn Jahren Jäger und ehemaliger Soldat in Afghanistan, musste Mitte Juli sämtliche Waffen verkaufen eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen. Seine Waffenbesitzkarte wurde eingezogen, die Jagdausübung ist ihm untersagt.

Die Behörde begründete den Entzug mit seinen politischen Mandaten für die AfD im Gemeinderat und Kreistag sowie seiner Kandidatur für die Landtagswahl 2026. Zudem verwies der Bescheid auf eine politische Äußerung im Kreistag: „Zeit, sich unser Land zurückzuholen.“ Priess widerspricht der Interpretation, dies sei extremistisch motiviert. Er betont, er habe sich stets für Freiheit, Sicherheit und demokratische Grundwerte eingesetzt.

Die Behörde sieht jedoch eine fehlende „eindeutige Distanzierung“ von verfassungsfeindlichen Positionen innerhalb der AfD und bewertet Priess daher als waffenrechtlich unzuverlässig.

Rechtliche Uneinigkeit zwischen den Bundesländern

Während Sachsen-Anhalt konsequent auf die Parteimitgliedschaft abstellt, urteilen andere Bundesländer anders. In Thüringen entschied das Verwaltungsgericht Gera im Februar, dass AfD-Mitgliedern nicht allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenerlaubnis entzogen werden darf. Es fehle der Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Auch in den übrigen Bundesländern wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weiterhin im Einzelfall geprüft nicht pauschal anhand der Parteimitgliedschaft.

Die AfD kündigte an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der jagdpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Florian Schröder, kritisierte insbesondere die Anforderung der Waffenbehörden, Mitgliederlisten von Schützenvereinen einzusehen. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff und Ausdruck politischer Willkür.

Fazit: Das Urteil des OVG Magdeburg markiert einen tiefen Einschnitt im deutschen Waffenrecht und setzt einen Präzedenzfall, der bundesweit Beachtung findet. Die Frage, ob die Parteimitgliedschaft allein als Maßstab für waffenrechtliche Zuverlässigkeit dienen darf, bleibt politisch und juristisch umstritten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Urteil Bestand hat oder ob höhere Gerichte eine andere Linie vorgeben.

Hinweis: Politische und rechtliche Entwicklungen sollten stets anhand vertrauenswürdiger Quellen überprüft werden.

Wie bewertest du diesen Beitrag?

(0 Bewertungen)