OVG-Urteil: Staat entzieht ersten AfD‑Jägern die Waffen
In Sachsen-Anhalt sorgt ein bundesweit einmaliger Vorgang für Aufsehen: Jägern und Sportschützen, die Mitglied der AfD sind, können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren. Behörden berufen sich auf die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ und sehen dadurch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit als nicht mehr gegeben.
Ein bundesweit einmaliger Vorgang
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass der Staat Waffenbesitz
bereits im Vorfeld einschränken darf, wenn eine „extreme Gefahr“ für die Allgemeinheit
nicht ausgeschlossen werden kann. Konkret betrifft dies Jäger und Sportschützen, die
Mitglied der AfD sind. Die Partei wurde in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch
eingestuft, was nach §5 des Waffengesetzes zur Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
herangezogen wird.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden bereits 17 Jägern die Waffenbesitzkarte und der
Jagdschein entzogen. Weitere 122 Fälle befinden sich in Prüfung oder im Widerspruchsverfahren.
Die Behörden nutzen dafür sowohl Informationen des Verfassungsschutzes als auch öffentlich
zugängliche Quellen.
Behörden sehen „Gefahr für den Rechtsstaat“
Innenministerin Tamara Cieschang (CDU) begrüßte das Urteil ausdrücklich.
Der Waffenbesitz von Extremisten stelle eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat
und für jeden einzelnen Bürger dar. Die Entscheidung des OVG sei daher ein notwendiger
Schritt, um Risiken frühzeitig zu minimieren.
In Sachsen-Anhalt gibt es rund 13.000 Jagdscheininhaber und etwa 20.000 Mitglieder
in Schützenvereinen. Nach dem Urteil müssten nun alle überprüft werden, die Mitglied
der AfD sind oder die Partei aktiv unterstützen.
Fall Marcel Priess: „Meine demokratische Zuverlässigkeit wird infrage gestellt“
Besonders im Fokus steht der Fall von Marcel Priess, Dachdeckermeister und Jäger aus
Salzertal. Priess, seit fünfzehn Jahren Jäger und ehemaliger Soldat in Afghanistan,
musste Mitte Juli sämtliche Waffen verkaufen eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen.
Seine Waffenbesitzkarte wurde eingezogen, die Jagdausübung ist ihm untersagt.
Die Behörde begründete den Entzug mit seinen politischen Mandaten für die AfD im
Gemeinderat und Kreistag sowie seiner Kandidatur für die Landtagswahl 2026. Zudem
verwies der Bescheid auf eine politische Äußerung im Kreistag: „Zeit, sich unser Land
zurückzuholen.“ Priess widerspricht der Interpretation, dies sei extremistisch motiviert.
Er betont, er habe sich stets für Freiheit, Sicherheit und demokratische Grundwerte
eingesetzt.
Die Behörde sieht jedoch eine fehlende „eindeutige Distanzierung“ von verfassungsfeindlichen
Positionen innerhalb der AfD und bewertet Priess daher als waffenrechtlich unzuverlässig.
Rechtliche Uneinigkeit zwischen den Bundesländern
Während Sachsen-Anhalt konsequent auf die Parteimitgliedschaft abstellt, urteilen andere
Bundesländer anders. In Thüringen entschied das Verwaltungsgericht Gera im Februar, dass
AfD-Mitgliedern nicht allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenerlaubnis
entzogen werden darf. Es fehle der Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“
gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Auch in den übrigen Bundesländern wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weiterhin
im Einzelfall geprüft nicht pauschal anhand der Parteimitgliedschaft.
Die AfD kündigte an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der jagdpolitische Sprecher der
Landtagsfraktion, Florian Schröder, kritisierte insbesondere die Anforderung der
Waffenbehörden, Mitgliederlisten von Schützenvereinen einzusehen. Dies sei ein
unverhältnismäßiger Eingriff und Ausdruck politischer Willkür.
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